Elementarversicherung

elementarversicherungDie Elementarversicherung kann mit einem extra dafür vorgesehenen Tarif im Zusammenhang mit einer Hausratsversicherung abgeschlossen werden. Sie deckt Schäden ab, die mit Überschwemmungen, Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen oder Vulkanausbruch einhergehen können. Es besteht keine Pflicht für die Versicherungsgesellschaften, einen Antrag auf Elementarversicherung anzunehmen. Steht das zu versichernde Objekt in einer Region, in der es in den vergangenen Jahren zu Naturkatastrophen gekommen war, ist es durchaus üblich, dass die Versicherung nicht zustande kommt.

Die Gesellschaften wollen damit ihr Risiko gering halten, hohe Zahlungen leisten zu müssen. Eventuell fallen hohe Aufschläge zum Beitrag an. Wie hoch der Beitrag für eine Elementarversicherung sein darf, erfährt man durch den Vergleichsrechner.

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